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AG Hannover, 19.07.2012 - 568 C 7542/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- mietrechtsiegen.de
Schönheitsreparaturklausel - unangemessene Benachteiligung Mieter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Salzgitter, 29.12.2010 - 22 C 42/10
- LG Braunschweig, 20.05.2011 - 6 S 75/11
- BGH, 20.03.2012 - VIII ZR 192/11
- AG Hannover, 19.07.2012 - 568 C 7542/11
- LG Hannover, 28.05.2013 - 20 S 61/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.02.2010 - VIII ZR 222/09
Wohnraummiete: Wirksamkeit der Schönheitsreparaturenklausel mit der Verpflichtung …
Auszug aus AG Hannover, 19.07.2012 - 568 C 7542/11
Der Begriff der Schönheitsreparaturen bestimmt sich nach allgemeiner Auffassung auch bei preisfreiem Wohnraum anhand der in § 28 Abs. 4 Satz 3 der 2. Berechnungsverordnung (BV) enthaltenen Definition, wonach als Schönheitsreparaturen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen des Fußbodens und Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und der Außentüren von innen anzusehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2011, Az. VIII ZR 222/09, zitiert nach Juris, m. w. N.).